AKTUELLES SCHUTZKONZEPT FÜR DIE 11TEAMSPORTS ARENA

(Stand: 12.07.2021)

Grundsätze

Auf aktuellem Beschluss Senats stehen sowohl die öffentlichen als auch die vereinseigenen Sportanlagen in Hamburg für die Nutzung durch Vereine wieder zur Verfügung. Seit dem 01.06.2021 ist es zu weiteren Lockerungen gekommen, die es erlauben einem größeren Personenkreis, ohne Rücksicht auf das Abstandsgebot, sich gemeinsam sportlich zu betätigen

Die Vereine sind auf Grund der Lockerung verpflichtet ein eigenes Schutzkonzept für die Nutzung der Sportanlagen auf Grundlage der Hamburgischen Eindämmungsverordnung und der eigenen Sportangebote zu erstellen.

Aufgrund der aktuellen Verordnung sind folgende übergeordnete Grundsätze einzuhalten:

  • Hygieneregeln
  • Abstandsgebot (mind. 1,5m / in der Halle mind. 2,5m)

Basierend auf die Änderung zur Fünften Verordnung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung und den Handlungsempfehlungen der behördlichen Stellen sind die folgenden Auflagen und Regelungen zu beachten:

  1. die Sportübungsleiter/-innen, Sportler/-innen und Eltern (für Nachwuchstraining) sind detailliert über das Schutzkonzept und die geltenden Maßnahmen in geeigneter Form zu informieren und sind für die Einhaltung verantwortlich
  2. Hygienevorschriften sind zu beachten
    1. beim Betreten und Verlassen der Sportler/-innen von Räumlichkeiten sind die Hände mit einem geeigneten Desinfektionsmittel zu desinfizieren bzw. gründlich zu waschen
  3. häufig berührte Oberflächen sowie Sanitäranlagen sind regelmäßig zu reinigen
    1. Richtige Hust- und Niesetikette
  4. Personen mit den Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung ist der Zutritt der gesamten Anlage nicht gestattet.
  5. Auf der gesamten Anlage muss durchgängig der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen eingehalten werden.
  6. der verantwortliche Trainer/ Übungsleiter hat für jedes Training/ jeden Wettkampf eine Anwesenheitsliste zu führen und diese auf Verlangen an die Abteilungsleitung bzw. die zuständigen Behörden auszuhändigen. Darüber hinaus müssen die Daten vertraulich behandelt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Einzelsportlern (Tennis) sind die Kontaktdaten in geeigneter Form (Textform) zu erfassen. In beiden Fällen sind die Daten unter Berücksichtigung des Datenschutzes (4 Wochen) aufzubewahren. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht bzw. vernichtet
  7. die Sportler/-innen oder Sportgruppen betreten und verlassen die Sportplätze unter Einhaltung des Abstandsgebot gemeinsam
  8. die Sportübungen/Wettkampfspiele können ab sofort wieder mit Körperkontakt und ohne Abstand von Gruppen bis zu 30 Personen durchgeführt zu werden; für Kinder/ Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bestehen keine Beschränkung der Teilnehmeranzahl
  9. die nachfolgenden Sportler/-innen bzw. Sportgruppen betreten die Sport-/Tennisplätze erst, nachdem die trainierenden Einzelsportler/-innen bzw. die trainierende Gruppe diese komplett verlassen hat
    • beim Verlassen/ Betreten der Sportplätze ist auf den Abstand der Personen zu achten bzw. hinzuweisen
  10. das Trainings-/Spielgerät ist nach dem Training/ Wettkampf durch den/ die Sportübungsleiter/-in zu reinigen
  11. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist auf der Anlage und beim Sporttreiben nicht vorgeschrieben. Es kann aber dazu beitragen, die weitere Verbreitung des Coronavirus zu verhindern und ist damit sinnvoll.
  12. die Sportler/-innen bzw. Sportgruppen haben die Sportplätze nach dem Training/ Wettkampf gemeinsam umgehend zu verlassen
  13. Eltern, sonstige Begleitpersonen oder Zuschauer sind auf die Auflagen erforderli­chen­falls hinzuweisen

Die Sportanlage wird in 3 Zonen eingeteilt:

Zone 1 „Innenraum/Spielfeld“

  • In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung) befinden sich nur die für den Spielbetrieb notwendigen Personengruppen:
    • Spieler*innen
    • Trainer*innen
    • Funktionsteams
    • Schiedsrichter*innen
    • Sanitäts- und Ordnungsdienst
    • Ansprechpartner für das Schutzkonzept
    • Medienvertreter*innen1)
      1)
      Medienvertreter*innen, die im Zuge ihrer Arbeitsausführung Zutritt für Zone 1
         benötigen (z.B. Fotograf*innen), wird dieser nur nach vorheriger Anmeldung und
         unter Einhaltung des Mindestabstands gewährt.

Zone 2 „Umkleidebereiche“

Die Zone 2 beginnt ab dem Eisentor zwischen Tennishalle und Fußballplatz

  • In Zone 2 haben nur folgende Personengruppen Zutritt:
    • Spieler*innen
    • Trainer*innen
    • Funktionsteams
    • Mitglieder der Abteilung Fußball des SC Sperber
    • Die Umkleidekabinen der Mannschaften dürfen von 6 Personen gleichzeitig genutzt werden.
    • Die Umkleidekabine der Schiedsrichter darf von 3 Personen gleichzeitig genutzt werden.
    • Die Nutzung der Umkleidekabinen erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelungen oder Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann
    • die Duschen dürfen nur von 2 Personen zeitgleich und mit Abstand (gegenüberlie­gende Dusche) benutzt werden.
    • für Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 14.Lebensjahr gibt es keine Beschrän­kung der Benutzeranzahl
    • Die Nutzung der Toiletten ist auf ein Minimum zu beschränken. Dabei müssen folgende Regeln eingehalten werden:
      • die Toilette darf nur einzeln betreten werden.
      • nach der Nutzung müssen die Hände gründlich gewaschen oder desinfiziert werden; hierzu stellt der SCS Desinfektionsmittel zur Verfügung
      • die Toiletten müssen sauber hinterlassen werden; auf die übliche Toilettenhygiene ist unbedingt zu achten
      • die Toilette nach der Benutzung offenlassen
      • sollte es zur Bildung von Warteschlangen kommen, ist der geltende Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten

Da sich in Zone 2 die Tennisplätze 4 und 5 befinden, haben auch Tennisspieler, die auf diesen beiden Plätzen Tennis spielen Zugang zur Zone 2.

Zone 3 „Zuschauerbereich (Tribüne)“

  • Die Zone 3, der Zuschauerbereich, ist die Tribüne der Sportanlage
    • Pro Spiel (Punkt-, Pokal- oder Freundschaftsspiel) sind max. 50 Zuschauer*innen zugelassen. Kinder/Jugendliche bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.
    • Die Erfassung aller Zuschauer*innen, inkl. deren Kontaktdaten, erfolgt über die
      Luca-App
    • Ein Vertreter des SC Sperber hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Zuschauer*innen für das jeweilige Spiel registriert sind. Die Aufsicht bzw. Kontrolle von Beginn bis Ende des Spiels hat der SC Sperber.
    • Die Gesamtpersonenanzahl der anwesenden Zuschauer*innen darf während des Spielbetriebs nicht überschritten werden. Ist die Anzahl von 50 Zuschauer*innen erreicht, sind keine weiteren Zuschauer*innen mehr erlaubt. Ein Vertreter des
      SC Sperber hat darauf zu achten, dass dieses eingehalten wird.
    • Auf der Tribüne ist auf die Einhaltung des Mindestabstands zu achten, sollte dieser nicht eingehalten werden können, ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Hiervon ausgenommen sind Zuschauer*innen, die in einem Haushalt leben und dort auch gemeldet sind.

Die Verordnung und das darauf basierenden Schutzkonzept gilt bis auf weiteres.

André Lehwald
1.Vorsitzender